Um unseren Kunden mehr Service aus einer Hand zu bieten, haben wir unser Leistungsspektrum erweitert.
Ab sofort bieten wir zusätzliche Leistungen aus dem Bereich Brandschutz an:
Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR 2.2 und DGUV Information 205-023
Ziel der Brandschutzhelferschulung ist es, Kenntnisse des präventiven Brandschutzes sowie die sichere Handhabung und Verwendung von Löschgeräten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu vermitteln. Zusätzlich werden Kenntnisse und Verhaltensregeln vermittelt, die sicherstellen, dass die Mitarbeiter das Gebäude im Falle eines Brandes selbstständig verlassen können.
Praktische Brandschutzunterweisung gem. § 10 ArbSchG und § 4 DGUV A1
Der frühzeitige Einsatz von Feuerlöschern kann Leben retten und Sachschäden minimieren bzw. verhindern. Aus diesem Grund sollten alle Beschäftigen in der Lage sein, einen Entstehungsbrand in seiner frühen Phase zu bekämpfen. Die praktisch orientierte Unterweisung besteht aus einem Theoretischen Teil und der Durchführung von praktischen Feuerlöschübungen. Die Handhabung von Handfeuerlöschern wird trainiert.
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