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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH

1. Allgemeines

1.1. Die  TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH erbringt Dienstleistungen in Form von Gutachten, Prüfungen, Messungen, Beratungen/Konzeptfindungen und spezieller Ausbildung und entwickelt Dienstleitungen und dazugehörige Produkte, insbesondere auf den Gebieten Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.

1.2. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/der Auftragserteilung jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste an. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Vertragspartner/Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

1.3. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der  TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH oder der von ihnen eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie von der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

2. Durchführung des Auftrages

2.1. Die von der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH angenommenen Verträge/Aufträge werden durchgeführt, bzw. Gutachten werden erstellt, nach den anerkannten Regeln der Technik und – soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind – in der bei der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit  der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme, oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2.2. Der Umfang der Arbeiten von der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH wird bei Vertragsabschluss/der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages/des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag/Auftrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag/Auftrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen ihm nicht zugemutet werden kann. Der Vertragspartner/Auftraggeber hat jedoch, gemäß  § 649 BGB, die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

3. Anwendung der aktuellen Rechtsvorschriften

3.1. Die TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH arbeitet nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften. Diese sind zur Zeit :

- das  Arbeitssicherheitsgesetz

- das Arbeitsschutzgesetz

- die Vorschriften der DGUV und der BGs

- die Technischen Regeln

- die Vorschriften und Verordnungen des staatlichen Rechtes.

3.2. Die in den Verträgen/ Aufträgen genannten Rechtsvorschriften werden bei einer Änderung automatisch an die aktuellen Rechtsvorschriften angepasst, ohne dass diese in die bestehenden Verträge/Aufträge eingearbeitet werden müssen.

4. Ausbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter

4.1. Die  TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH trägt Sorge, dass alle Mitarbeiter die entsprechende Ausbildung und Qualifizierung für ihre Tätigkeiten besitzen, sie planmäßig geschult werden und entsprechende Befähigungsurkunden vorliegen.            

5. Geschäftszeiten

5.1. Die Geschäftszeiten der Verwaltung sind:

- Montag bis Donnerstag    08.00 – 17.00 Uhr

- Freitag                                  08.00 – 13.00 Uhr

5.2. Für alle anderen Bereiche gilt die Einsatzwechseltätigkeit, d.h. die Terminierung und die Terminrealisierung erfolgt durch die Mitarbeiter selbst für Montag bis Sonnabend; dabei bedarf es für die Sonnabende der Genehmigung durch die Geschäftsführung der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH.

6. Arbeitsmedizinisches Zentrum

6.1. Das arbeitsmedizinische Zentrum erbringt Leistungen auf der Grundlage der Verträge/Aufträge, sowie für Privatpersonen mit oder ohne Kostenübernahme.

7. Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit

7.1. Das Ingenieurbüro erbringt Leistungen auf der Grundlage der Verträge/der Aufträge.

8. Sicherheitstechnischer Service

8.1. Der sicherheitstechnische Service erbringt Leistungen auf der Grundlage der Verträge/Aufträge, sowie für Privatpersonen mit oder ohne Kostenübernahme.

9. Betreuungszeiten

9.1. Bei zeitorientierten Tätigkeiten (Untersuchungen, Befundungen, Begehungen, Teilnahme an ASA – Sitzungen etc.) wird im Halbstundentakt (30 – Minuten – Takt) abgerechnet. Zu jeder Leistung (Untersuchungen, Befundungen, Begehungen, Teilnahme an ASA – Sitzungen etc.) sind Nebenleistungen fällig, die die Vor- und Nachbereitung und Systemleistung betreffen.

9.2. Die Anpassung der vertraglich gebundenen Zeiten erfolgt durch die TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH jeweils nach Bedarf. Ansonsten ist der Vertragspartner/Auftraggeber im Einvernehmen mit der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH berechtigt, jeweils zum 01.12. des Kalenderjahres, die Betreuungszeit für die Grundbetreuung aus wichtigem Grund (z.B. Veränderung der Arbeitnehmerzahlen) anzupassen. Das gleiche gilt für die Betreuungszeit in der betriebsspezifischen Betreuung.

9.3. Die Änderung der Arbeitnehmerzahlen werden unterjährig nicht berücksichtigt und nicht zurück gerechnet, sondern nur wie oben genannt zum jeweils 01.01. des folgenden Kalenderjahres berücksichtigt.

9.4. In der Regel werden 70 % der Betreuungszeit als individualisierte Leistung vor Ort, oder als entsprechende Vor- und Nachbereitung erbracht, 30 % der Betreuungszeit entfallen auf Systemleistungen. Dabei kann sich das Verhältnis auf bis zu 50 % zu 50 % verändern.

10. Vertragslaufzeit

10.1.  Vertragsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.

11. Verkauf von Materialien

11.1. Für den Verkauf von Materialien (Impfstoffe, Feuerlöscher, Verbandskästen etc.) gilt, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung  Eigentum der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH bleibt.

12.    Verträge und Aufträge

12.1. Grundsätzlich arbeitet die TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH auf der Basis von Betreuungsverträgen. Für Ausnahmen gilt, das der Auftraggeber einen detaillierten schriftlichen Auftrag an die TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH erteilt. Die TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH behält sich die Auftragsannahme für Einzelaufträge vor. Dieses gilt auch für die Beauftragung weiterer Vertragsgegenstände zu dem bestehenden Betreuungsvertrag.

13. Rechnungslegung

13.1. Die TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH gewährt kein Skonto, es sei denn, dieses ist im Vertrag/ im Auftrag ausdrücklich ausgewiesen.

13.2. Die TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH erstellt die Rechnung einmalig je Vertrag für den Vertragspartner für den jeweiligen Anlass. Die Rechnung wird nicht aufgeteilt auf, z.B. Niederlassung, Betriebsteile, Kostenstellen, Kostenträger.

13.3. Die Überweisung muss eine eindeutige Zuordnung zum Vertragspartner/Auftraggeber und der dazu gehörigen Rechnung (Rechnungs-Nr.) enthalten.

14. Preisanpassung

14.1. Die TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH behält sich in gemeinsamer Absprache vor, die Einzelpreise für die Leistungen auch unterjährig zu erhöhen.

14.2. Eine Preisanpassung erfolgt aber ausschließlich zum 01.12. des Kalenderjahres und gilt dann zum 01.01. des Folgejahres. Das gilt auch bei einer Anpassung der Arbeitnehmerzahlen. Diese sind einmal jährlich zum 01.12. zu melden und gelten dann ab dem 01.01. des Folgejahres.    

Stand 01.01.2019


Copyright © 2019 TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH

 

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